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Zusatzbestimmungen für Zucht-, Gruppen- und Standardrennen

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Ausschreibungen

 

Zusatzbestimmungen für Zucht-, Gruppen- und Standardrennen in Berlin-Mariendorf

 

1. Die Rennen werden nach der TRO gelaufen. Sollten Einzelheiten in der TRO nicht geklärt sein, gelten die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen des BTV. Der Vorstand behält sich das Recht vor, Rennen, die mit dem Startauto ausgeschrieben sind, auch ohne Startauto starten zu lassen.

2. Bei allen auswärtigen Pferden müssen bis zum Anmeldeschluss am Tage der betreffenden Veranstaltung die Pferdepässe und Impfpässe vorgelegt werden. Die Pferde sind durch den Bahntierarzt zu identifiziren.

3. Die inländischen Besitzer der Pferde haben nur Anspruch auf 90 % der ausgesetzten Preise. 10 % werden den inländischen Trainern der betreffenden Pferde durch die ZVS direkt gezahlt.

Fracht- oder Reisekostenzuschüsse werden nur gegeben, wenn diese in der Ausschreibung für das betreffende Rennen ausdrücklich vermerkt oder wenn solche schriftlich vereinbart werden.

4. Sämtliche Nennungen sind bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten ersten Einsatztermin schriftlich mit kompletter Adressenangabe des Besitzers abzugeben. Telefonische Nennungen werden nicht angenommen. Die Nennung ist von dem Nennungsberechtigten zu unterschreiben. Telegraphische Nennungen sind innerhalb von 48 Stunden zu bestätigen.

Bei jeder Nennung von Pferden, die noch nicht in das Geburtenregister des HVT eingetragen sind, muss außer dem Namen des Pferdes auch dessen Alter, Farbe, Geschlecht und Abstammung angegeben werden. Zugleich muss der 1.Einsatz bei der ZVS eingezahlt werden.

5. Nennungen, für die bis zu den in den Ausschreibungen angegebenen Terminen keine schriftliche Streichung beantragt ist, gelten weiterhin. Die anfallenden Einsätze sind zu bezahlen. Ausgenommen ist der letzte Einsatztermin, für den nur diejenigen Pferde stehen bleiben, für die vom Besitzer oder Trainer eine entsprechende Starterklärung schriftlich abgegeben wurde und für die der volle Einsatz gezahlt worden ist.

6. a) Bei den ausgeschriebenen Rennpreisen handelt es sich um Nettobeträge, d. h. in diesen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Die ges. MwSt. (derzeit 7 %), die auf die Netto-Rennpreise anfällt, wird den Rennpreisempfängern (Besitzern, Trainern) nur dann ausgezahlt, wenn diese gegenüber dem Berliner Trabrenn-Verein e. V. eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung abgeben.

   b) Bei den ausgeschriebenen Einsatzgeldern handelt es sich ebenfalls um Nettobeträge, d. h. in diesen Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten und muss zusätzlich entrichtet werden.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen, für welche die Einsätze bei Nennungsschluss bzw. zu den vorgesehenen Einsatzterminen nicht bezahlt sind und für die auf dem Konto des Besitzers eine Deckung nicht vorhanden ist, zurückzuweisen bzw. zu streichen. Die bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Einsätze verfallen zugunsten des Veranstalters.

8. Der Nennende oder bei Nennung bzw. beim Einsatztermin bekannte Besitzer, haftet für die fälligen Einsätze, auch wenn das Pferd in anderen Besitz übergegangen ist, bis er den Verkauf schriftlich dem Berliner Trabrenn-Verein e. V. angezeigt hat.

 

Sämtliche Nennungen und Erklärungen sind an das Sekretariat des

Berliner Trabrenn-Verein e. V., Mariendorfer Damm 222 - 298, 12107 Berlin,

Telefon 030 - 740 12 29 • Telefax 030 - 7 40 12 11 zu richten.

 

Die Einsatzzahlungen richten Sie bitte an die 

Zentrale Verrechnungsstelle (Bankverbindung Deutsche Bank Düsseldorf, BLZ 300 700 10) unter der Kontonummer des jeweiligen Rennens